"Das Oberste Kassationsgericht hat die Übertragung von Land, das seit 14 Jahrhunderten zum Klostereigentum gehörte, an die staatliche Immobilienverwaltung nun für legal erklärt. Im Urteil wird wörtlich vom türkischen Staat als 'Besitzer' und vom Kloster Mor Gabriel als 'Okkupanten' gesprochen. Der entsprechende Gerichtshof habe, so Kommentatoren aus Exil-türkischen Kreisen, bereits in der Vergangenheit eine fatale Tendenz zum Anheizen der interreligiösen Spannungen gezeigt."
gebetskreis.wordpress.com/2012/07/02/turkei-mor-gabriel-legal-enteignet/